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   BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 106/03 B   

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https://dejure.org/2004,17028
BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 106/03 B (https://dejure.org/2004,17028)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2004 - B 6 KA 106/03 B (https://dejure.org/2004,17028)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2004 - B 6 KA 106/03 B (https://dejure.org/2004,17028)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R

    Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien -

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 106/03 B
    Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte bereits bejaht (BSGE 83, 135, 140 ff [BSG 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R] = SozR 3 2500 § 95 Nr. 18 S 68 ff; BSG SozR 3 2500 § 95 Nr. 32 S 154).

    Er hat eingehend dargelegt, dass ein Zuwachs von Vertragsärzten auch außerhalb der Entwicklung des vertragsärztlichen Honorars zu Ausgabensteigerungen bei den Krankenkassen beitragen kann, und dass die Prognose des Gesetzgebers, dass es sich so verhalten werde, nach den Maßstäben, die für die gerichtliche Kontrolle von gesetzgeberischen Prognosen gelten, nicht zu beanstanden ist (BSGE 83, 135, 142 [BSG 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R] = SozR 3 2500 § 95 Nr. 18 S 70).

    Auf den Zusammenhang zwischen Zulassungsbeschränkungen und der Einführung von Altersgrenzen für die vertragsärztliche Tätigkeit (auch) unter dem Gesichtspunkt der angemessenen Lastenverteilung auf die verschiedenen Ärztegenerationen hat der Senat bereits ausdrücklich hingewiesen (BSGE 83, 135, 142 [BSG 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R] = SozR 3 2500 § 95 Nr. 18 S 71 f).

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 106/03 B
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Kammerbeschluss vom 31. März 1998 (SozR 3 2500 § 95 Nr. 17 S 58 ff = NJW 1998, 1776 f) dieselbe Rechtsauffassung vertreten.
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 55/00 R

    Altersgrenze bei Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 106/03 B
    Auch insoweit ist die Altersgrenze von 68 Jahren verfassungskonform (BSGE 87, 184 [BSG 08.11.2000 - B 6 KA 55/00 R] = SozR 3 2500 § 95 Nr. 26).
  • BVerfG, 18.05.2001 - 1 BvR 522/01

    Zur Zulassung im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung - keine

    Auszug aus BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 106/03 B
    Die Verfassungsbeschwerde der Klägerin dieses Verfahrens gegen dieses Senatsurteil hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss [Kammer] vom 18. Mai 2001 1 BvR 522/01).
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